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Sehr
geehrter Steuerzahler,
sicher ist es frustrierend zu sehen, wieviel Geld nach Abzug aller Steuern noch übrig bleibt. Doch man muss sein Geld nicht verschenken. Wandeln Sie Steuern in Einkommen um ! So, wie es die Steuerfüchse (meist erfolgreiche Unternehmer oder Angestellte mit Spitzeneinkommen) schon lange tun. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren "Anteil vom Kuchen" zu erhalten.
Hier ein Beispiel:
Peter Glück, Steuerklasse1, mit mtl. 3000,- € Brutto, erhält zur Zeit netto 1.840,- €

Peter Glück wird durch uns zum Steuerfuchs und nutzt die letzte Steueroase, die es gibt.
Er kann 667,-€ als monatlichen Freibetrag in seine Lohnsteuerkarte eintragen.
Ab sofort
bedeutet dies für Peter Glück 227,-€ mehr netto!
Anstatt 480,-€ Steuern sind nur noch 280,-€ Steuern monatlich fällig!

Wie geht das?
Es gibt Dutzende von Möglichkeiten Ihre Einkommenssteuerlast zu senken und Steuern zu sparen, allerdings ist eine davon zur Zeit eindeutiger Favorit.
Die AfA nach § 7 i/h EStG ist eine der letzten Steueroasen!
Aber auch die AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ermöglicht Steuerabschreibungen.
- Nutzen Sie diese Chance- !
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Freibetrag eintragen – Nettolohn erhöhen
Jeden Monat werden dem Arbeitnehmer die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und bei vielen auch die Kirchensteuer, vom Gehalt abgezogen. Häufig sind diese Abgaben höher als die Steuern, die er eigentlich zahlen müsste. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, also spezielle Aufwendungen können die Steuerlast weiter mindern.
Diese Ausgaben trägt man „normalerweise“ in seine Steuererklärung ein, um sie nachträglich geltend machen zu können. Idealerweise erhält der Arbeitnehmer, die zuviel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurück.
Anders ist es, wenn man einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt. Dann zahlt der Arbeitnehmer bereits, während des laufenden Kalenderjahres weniger Abgaben.
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Antrag ausfüllen – So funktioniert es
Damit der Arbeitnehmer seinen Eintrag bekommt, muss neben der Lohnsteuerkarte auch der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ beim Finanzamt abgeben werden.
Aber keine Angst:
Das erledigen wir (ein beauftragter Steuerberater/Steuergehilfe) für Sie!

Jetzt müssen wir gemeinsam rechnen!

Die Bedingung!
Sie verdienen
Ledig: Mehr als 1.750,-€ netto
oder
Verheiratet: Mehr als 2.300,-€ netto(gemeinsam).
Je mehr Sie verdienen je höher wird die voraussichtliche Steuerrückzahlung* sein.
Wenn Sie weniger verdienen als gefordert, funktioniert diese Modell leider nicht.
Erkundigen Sie sich dann über andere Möglichkeiten bei uns mehr Netto zu erhalten.
Wenn Sie die Bedingung erfüllen, sollten Sie nicht lange zögern und ein kostenloses und unverbindliches
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Online-Internet Meeting - anfordern!
Kein Hausbesuch, sondern ein unverbindliches Gespräch über das Internet.
20 Minuten können Ihr Netto verändern.
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Kein Risiko! Keine Kosten!
Kein Verkauf, sondern Tipps, wie Sie mehr Netto erhalten können!
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